Rechtliche Hinweise

Beratungsvertrag

DATUM

01.10.2025

PARTEIEN

Vastlink Holdings, MB, ein in Litauen registriertes Unternehmen (Firmennummer: 307048463) mit Sitz und Hauptgeschäftsstelle in Giruliu g. 5, Vilnius, das als Partnerschaft nach dem Recht der Europäischen Union tätig ist (nachfolgend „Berater“ genannt); und

VEREINBARUNG

  • Definitionen
    • In diesem Vertrag [sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist] gilt:

„Vereinbarung“ bezeichnet diesen Vertrag, einschließlich aller Anhänge und aller gelegentlichen Änderungen dieses Vertrags;

Unter „Gebühren“ versteht man:

  • [die in Teil 5 von Anhang 1 (Einzelheiten zu den Leistungen) und an anderer Stelle in dieser Vereinbarung angegebenen Beträge];
  • [andere Beträge, die von Zeit zu Zeit von den Parteien schriftlich vereinbart werden können]; und
  • [Beträge, die berechnet werden, indem [die standardmäßigen zeitbasierten Gebührensätze des Beraters (wie vom Berater dem Kunden vor dem Datum dieser Vereinbarung mitgeteilt)] mit der Zeit multipliziert werden, die das Personal des Beraters für die Erbringung [der Dienstleistungen] aufwendet (vom Berater auf die nächste Viertelstunde abgerundet)];

[zusätzliche Listenelemente]

„Kundenmaterialien“ bezeichnet [alle Arbeiten und Materialien, die vom Kunden oder in dessen Namen dem Berater zur Verfügung gestellt werden und zur Aufnahme in die Liefergegenstände oder für andere Zwecke im Zusammenhang mit den Dienstleistungen bestimmt sind];

„Liefergegenstände“ bezieht sich auf [die [Liefergegenstände], die in Teil 2 von Anhang 1 (Einzelheiten zu den Leistungen) aufgeführt sind, die der Berater dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen verpflichtet hat, sowie auf alle zusätzlichen [[Liefergegenstände definieren]][und alle anderen Liefergegenstände, auf die sich die Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich einigen];

„Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet [das Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung];

„Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet [alle geistigen Eigentumsrechte weltweit, ob eintragungsfähig oder nicht, registriert oder nicht, einschließlich aller Anträge oder Rechte zur Beantragung solcher Rechte. Diese „geistigen Eigentumsrechte“ umfassen Urheberrechte und verwandte Rechte, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen, Know-how, Geschäftsnamen, Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Rechte gegen Nachahmung, Rechte gegen unlauteren Wettbewerb, Patente, Gebrauchsmuster, Halbleitertopographierechte und Designrechte];

„Anhang“ bezeichnet jeden Anhang, der dem Hauptteil dieser Vereinbarung beigefügt ist;

„Dienstleistungen“ bezeichnet die in Teil 1 von Anhang 1 (Einzelheiten zu den Dienstleistungen) genannten Beratungsleistungen;

„Laufzeit“ bezeichnet [die Laufzeit dieser Vereinbarung, die wie in Klausel 3.1 angegeben beginnt und wie in Klausel 3.2 beschrieben endet]; und

„Materialien Dritter“ bezieht sich auf die Arbeiten und/oder Materialien, die in den Liefergegenständen enthalten sind (ausgenommen Kundenmaterialien), deren geistige Eigentumsrechte im Eigentum Dritter liegen [und die in Teil 2 von Anhang 1 (Einzelheiten zu den Leistungen) aufgeführt sind oder deren Einbeziehung in die Liefergegenstände von den Parteien schriftlich einvernehmlich vereinbart wurde].

2 Kredit

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  • Begriff
    • Diese Vereinbarung tritt mit dem Inkrafttretensdatum in Kraft.
    • Diese Vereinbarung bleibt [auf unbestimmte Zeit] ODER [bis zum [Datum], zu dessen Beginn diese Vereinbarung automatisch endet] ODER [bis zum [Ereignis], bei dem diese Vereinbarung automatisch endet] in Kraft, vorbehaltlich der Kündigung gemäß Klausel 11 oder einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung.
  • Dienstleistungen
    • Der Berater erbringt die Dienstleistungen für den Kunden gemäß dieser Vereinbarung.
    • Der Berater erbringt die Dienstleistungen [mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt] ODER [in Übereinstimmung mit den Sachkenntnis- und Sorgfaltsstandards, die vernünftigerweise von einem führenden Dienstleister in der Branche des Beraters erwartet werden können] ODER [[Standard(s) angeben]].
  • Leistungen
    • Der Berater stellt dem Kunden die Liefergegenstände zur Verfügung.
    • Nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage des Beraters muss der Kunde umgehend schriftliches Feedback zu den Vorschlägen, Plänen, Entwürfen und/oder vorbereitenden Materialien des Beraters in Bezug auf die Liefergegenstände geben, die dem Kunden mit der schriftlichen Anfrage zur Verfügung gestellt wurden.
    • Der Berater muss [sicherstellen] ODER [seine besten Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen] ODER [angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen], dass die Liefergegenstände dem Kunden gemäß dem in Teil 3 von Anhang 1 (Einzelheiten zu den Leistungen) beschriebenen Zeitplan bereitgestellt werden [oder wie von den Parteien schriftlich einvernehmlich vereinbart].
    • Der Berater garantiert dem Kunden, dass:
  • [die Liefergegenstände erfüllen ab dem Lieferdatum die Anforderungen von Teil 2 von Anhang 1 (Einzelheiten zu den Leistungen)];
  • [die Liefergegenstände frei von [wesentlichen Mängeln] sind]; und
  • [[die Liefergegenstände] ODER [die Liefergegenstände, wenn sie vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung verwendet werden] verletzen nicht die geistigen Eigentumsrechte [oder andere gesetzliche Rechte] Dritter[und verstoßen nicht gegen [die Bestimmungen geltender Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften] in [keiner Rechtsordnung und gemäß geltendem Recht]].

[zusätzliche Listenelemente]

  • Lizenz
    • Der Berater gewährt dem Kunden [eine nicht exklusive, weltweite, unbefristete und unwiderrufliche] Lizenz zum [Kopieren, Speichern, Verteilen, Veröffentlichen, Anpassen, Bearbeiten und anderweitigen Verwenden] der Liefergegenstände [ (ausgenommen [die Materialien Dritter und die Materialien des Kunden])] [für die folgenden Zwecke: [Zwecke angeben]].
  • Gebühren
    • Der Kunde zahlt dem Berater die Gebühren gemäß dieser Vereinbarung.
    • Alle Beträge, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird oder die sich auf diese Vereinbarung beziehen, verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, [einschließlich aller anfallenden Mehrwertsteuern] ODER [ohne alle anfallenden Mehrwertsteuern, die zu den Beträgen hinzugefügt und vom Kunden an den Berater gezahlt werden].
  • Zahlungen
    • Der Berater stellt dem Kunden [von Zeit zu Zeit während der Laufzeit] ODER [an oder nach den in Teil 5 von Anhang 1 (Einzelheiten zu den Leistungen) festgelegten Rechnungsstellungsterminen] ODER [jederzeit nach der Erbringung der jeweiligen Leistungen an den Kunden] ODER [vor der Erbringung der jeweiligen Leistungen an den Kunden] Rechnungen für die Gebühren aus.
    • Der Kunde muss die Gebühren innerhalb von [30 Tagen] nach [Ausstellung einer Rechnung gemäß dieser Klausel 8] ODER [Erhalt einer gemäß dieser Klausel 8 ausgestellten Rechnung] bezahlen.
    • Der Kunde muss die Gebühren per [Debitkarte, Kreditkarte, Lastschrift, Banküberweisung oder Scheck] bezahlen (unter Verwendung der vom Berater bereitgestellten Zahlungsdetails).
    • Wenn der Kunde einen fälligen Betrag gemäß dieser Vereinbarung nicht bezahlt, kann der Berater:
  • auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von [8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England] erheben, die bis zur Zahlung täglich anfallen und monatlich verzinst werden; oder
  • Zinsen und gesetzliche Entschädigungen vom Kunden gemäß dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 verlangen.
  • Garantien
    • Der Berater garantiert dem Kunden, dass:
  • [der Berater hat das gesetzliche Recht und die Befugnis, diese Vereinbarung abzuschließen und seinen Verpflichtungen nachzukommen];
  • [der Berater wird alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der Ausübung seiner Rechte und der Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung einhalten]; und
  • [der Berater verfügt über das erforderliche Know-how, die Fachkenntnisse und die Erfahrung oder hat Zugang dazu, um seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen].

[zusätzliche Listenelemente]

  • Der Kunde garantiert dem Berater, dass er das gesetzliche Recht und die Befugnis besitzt, diesen Vertrag abzuschließen und seinen Verpflichtungen nachzukommen.
  • Alle Garantien und Zusicherungen der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung sind hierin ausdrücklich dargelegt. Soweit gesetzlich zulässig, werden keine anderen Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf diese Vereinbarung oder einen damit verbundenen Vertrag impliziert.
  • Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
    • Nichts in dieser Vereinbarung wird:
  • die Haftung für durch Fahrlässigkeit verursachte Todesfälle oder Personenschäden beschränken oder ausschließen;
  • die Haftung für Betrug oder arglistige Täuschung beschränken oder ausschließen;
  • die Haftung auf eine Art und Weise beschränken, die nach geltendem Recht nicht zulässig ist; oder
  • Haftungen ausschließen, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden können.
    • Die in dieser Klausel 10 und in dieser Vereinbarung dargelegten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse:
  • unterliegen Klausel 10.1; und
  • gelten für sämtliche Verbindlichkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich jener, die sich aus Vertragsverletzungen, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder der Verletzung gesetzlicher Pflichten ergeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
    • [Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei] ODER [Der Berater haftet gegenüber dem Kunden nicht] ODER [Der Kunde haftet gegenüber dem Berater nicht] für entgangene Gewinne oder erwartete Einsparungen.
    • [Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei] ODER [Der Berater haftet gegenüber dem Kunden nicht] ODER [Der Kunde haftet gegenüber dem Berater nicht] für entgangene Einnahmen oder Einnahmen.
    • [Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei] ODER [Der Berater haftet gegenüber dem Kunden nicht] ODER [Der Kunde haftet gegenüber dem Berater nicht] für Nutzungs- oder Produktionsausfälle.
    • [Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei] ODER [Der Berater haftet gegenüber dem Kunden nicht] ODER [Der Kunde haftet gegenüber dem Berater nicht] für entgangene Geschäfte, Verträge oder Gelegenheiten.
    • [Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei] ODER [Der Berater haftet gegenüber dem Kunden nicht] ODER [Der Kunde haftet gegenüber dem Berater nicht] für Verlust oder Beschädigung von Daten, Datenbanken oder Software.
    • [Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei] ODER [Der Berater haftet gegenüber dem Kunden nicht] ODER [Der Kunde haftet gegenüber dem Berater nicht] für besondere, indirekte oder Folgeverluste oder -schäden.
  • Beendigung
    • Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei mit einer Frist von mindestens [30 Tagen] kündigen.
    • Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung fristlos kündigen, wenn die andere Vertragspartei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht.
    • Vorbehaltlich des geltenden Rechts kann jede Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung sofort kündigen, wenn:
  • die Gegenpartei:
  • ist aufgelöst;
  • stellt seine Geschäftstätigkeit ganz oder größtenteils ein;
  • nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Schulden zu begleichen;
  • für zahlungsunfähig erklärt wird oder insolvent wird;
  • schlägt eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit Gläubigern vor oder schließt eine solche ab;
  • ein Verwalter, Insolvenzverwalter oder eine ähnliche Partei für das Vermögen der anderen Partei bestellt wird;
  • es wird ein Liquidationsbeschluss erlassen oder ein Beschluss zur Liquidation der anderen Partei gefasst, es sei denn, dies geschieht zum Zwecke einer solventen Reorganisation, bei der das entstehende Unternehmen sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung übernimmt;
  • [Wenn die andere Partei eine Einzelperson ist:
  • die andere Partei stirbt;
  • aufgrund einer Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln; oder
  • Gegenstand eines Konkursantrags oder -beschlusses wird.]
  • Folgen der Kündigung
    • Mit der Kündigung verlieren alle Bestimmungen dieser Vereinbarung ihre Gültigkeit, mit Ausnahme der folgenden Klauseln, die weiterhin gültig bleiben: [Klauseln 1, 6, 8.2, 8.4, 10, 12, 13.2 und 15].
    • Die Kündigung hat keinen Einfluss auf die bestehenden Rechte der Vertragsparteien.
  • Status des Beraters
    • Der Berater ist ein unabhängiger Auftragnehmer und kein Angestellter des Kunden.
    • Die Kündigung dieser Vereinbarung stellt keine ungerechtfertigte Entlassung dar und der Berater hat bei Kündigung keinen Anspruch auf Entschädigung, Abfindung oder Ähnliches.
  • Untervergabe
    • Der Berater darf seine Verpflichtungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Subunternehmer vergeben [vorausgesetzt, der Kunde darf diese Zustimmung nicht unangemessen verweigern].

ODER

  • Vorbehaltlich anders lautender Beschränkungen darf der Berater alle ihm aus dieser Vereinbarung obliegenden Verpflichtungen an Subunternehmer vergeben, muss den Kunden jedoch unverzüglich nach der Ernennung eines Subunternehmers schriftlich darüber informieren und dabei die an den Subunternehmer vergebenen Verpflichtungen detailliert beschreiben und den Subunternehmer identifizieren.
  • Der Berater bleibt gegenüber dem Kunden für die Erfüllung aller an Subunternehmer vergebenen Verpflichtungen verantwortlich.
  • Allgemein
    • Auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Vereinbarung kann nur mit schriftlicher Zustimmung der nicht vertragsbrüchigen Partei verzichtet werden.
    • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. Kann ein Teil einer rechtswidrigen Bestimmung gelöscht werden, um sie durchsetzbar zu machen, wird dieser Teil gelöscht und der Rest der Bestimmung bleibt bestehen (es sei denn, dies widerspricht der klaren Absicht der Parteien, in welchem ​​Fall die gesamte betreffende Bestimmung als gelöscht gilt).
    • Diese Vereinbarung kann nur durch ein von beiden Parteien oder in deren Namen unterzeichnetes schriftliches Dokument geändert werden.
    • Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist es keiner Partei gestattet, Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abzutreten, zu übertragen, zu belasten, zu lizenzieren oder anderweitig darüber zu verfügen.
    • Diese Vereinbarung dient ausschließlich den Vorteilen beider Parteien und verleiht Dritten keine Rechte. Kündigung, Rücktritt oder Änderungen bedürfen keiner Zustimmung Dritter.
    • Vorbehaltlich Klausel 10.1 stellt diese Vereinbarung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich ihres Vertragsgegenstands dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand.
    • Diese Vereinbarung unterliegt [englischem Recht] und wird entsprechend ausgelegt.
    • Für die Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung sind ausschließlich die Gerichte von [England] zuständig.

AUSFÜHRUNG

Die Parteien erklären ihr Einverständnis mit dieser Vereinbarung durch deren Unterzeichnung unten.

UNTERZEICHNET VOM CEO von Vastlink Holdings, MB am 01.10.2025, dem Berater, ordnungsgemäß bevollmächtigt für und im Namen von Vastlink Holdings, MB: ………………………………….

 

ANHANG 1 (DIENSTLEISTUNGSDATEN)

  1. Leistungsbeschreibung
    [Dienste angeben]
  2. Lieferbare Spezifikationen
    [Liefergegenstände angeben]
  3. Zeitleiste
    [Zeitleiste einfügen]
  4. Kundenmaterialien
    [Kundenmaterialien angeben]
  5. Finanzielle Bedingungen
    [Finanzielle Bestimmungen einfügen]

Kostenloser Beratungsvertrag: Notizen zum Entwurf

Es handelt sich um einen kostenlosen Beratungsvertrag, der grundlegende Bestimmungen zu den Beratungsleistungen und den daraus resultierenden Leistungen abdeckt.

Die Vorlage beinhaltet eine Lizenz zur Nutzung der Ergebnisse, das Eigentum verbleibt jedoch beim Berater, da keine Rechte übertragen werden.

Sie können dieses Dokument kostenlos verwenden, sofern Sie den darin enthaltenen Docular-Credit beibehalten. Der Inhalt ist bis auf den Credit identisch mit der Vorlage für den Basisberatungsvertrag.

DATUM
[Ausführungsdatum einfügen]

PARTEIEN

Unterabschnitt 1

  • Handelt es sich bei der ersten Partei um eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine Personengesellschaft?
  • Vollständiger Name der Person (einschließlich Zweitnamen)?
  • Postanschrift?
  • Vollständiger Firmenname?
  • Gerichtsstand der Gründung?
  • Registrierungsnummer?
  • Eingetragene Geschäftsadresse?
  • Name der Partnerschaft (sofern zutreffend)?
  • Gerichtsstand der Partnerschaft?
  • Hauptgeschäftssitz?

Unterabschnitt 2

  • Handelt es sich bei der zweiten Partei um eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine Personengesellschaft?
  • Vollständiger Name der Person (einschließlich Zweitnamen)?
  • Postanschrift?
  • Vollständiger Firmenname?
  • Gerichtsstand der Gründung?
  • Registrierungsnummer?
  • Eingetragene Geschäftsadresse?
  • Name der Partnerschaft (sofern zutreffend)?
  • Gerichtsstand der Partnerschaft?
  • Hauptgeschäftssitz?

VEREINBARUNG

Klausel 1: Definitionen

Klausel 1.1
Gebührendefinition

  • Welche Gebühren fallen im Rahmen dieser Vereinbarung an?
  • Wie sollten zeitbasierte Tarife beschrieben werden?
  • Sind alle Dienste zeitbasiert oder nur einige?
  • Wie sollen zeitbasierte Einheiten gerundet werden?

Definition der Liefergegenstände

  • Welche Form werden die Ergebnisse haben (z. B. Berichte, Software, Grafiken)?

Definition des Gültigkeitsdatums

  • Wann beginnt der Vertrag?

Begriffsdefinition

  • Legen Sie die Vertragslaufzeit fest.

Definition von Materialien Dritter

  • Müssen alle in die Liefergegenstände eingearbeiteten Materialien Dritter in der Spezifikation der Liefergegenstände ausdrücklich genannt oder vorbehaltlich der Vereinbarung der Parteien einbezogen werden?

Klausel 2: Kredit

Klausel: Warnung zur Lizenzierung kostenloser Dokumente

  • Optionales Element. Obwohl Sie den Quellenvermerk beibehalten müssen, sollten Sie vor der Verwendung den Inline-Copyright-Warnhinweis aus diesem Dokument entfernen.

Klausel 3: Laufzeit
Ziffer 3.2

  • Ist die Laufzeit des Vertrags unbestimmt oder endet er zu einem vereinbarten Zeitpunkt oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses?
  • Zu welchem ​​Datum endet der Vertrag?
  • Bei Eintritt welches Ereignisses endet der Vertrag?

Artikel 4: Dienstleistungen
Ziffer 4.2

Optionales Element. Müssen die Dienste bestimmte Standards erfüllen?

  • Welche(n) Standard(e) müssen die Dienste erfüllen?

Artikel 5: Leistungen
Optionales Element.

Ziffer 5.2

Optionales Element.

Ziffer 5.3

Optionales Element.

  • Sind die Liefergegenstände gemäß dem Zeitplan auf absoluter Basis oder nach bestem Bemühen zu liefern?
  • Besteht die Verpflichtung zur Bereitstellung der Leistungen gemäß dem vereinbarten Zeitplan (i) unbedingt, (ii) in der Verpflichtung, sich nach besten Kräften zu bemühen, oder (iii) in der Verpflichtung, sich in angemessener Weise zu bemühen?

Ziffer 5.4

Optionales Element.

  • Welche Garantien gibt der Berater dem Kunden in Bezug auf die Leistungen?
  • Sollte die Konformitätsgarantie nur ab dem Datum der Lieferung der Liefergegenstände gelten?
  • Welche Mängelfreiheit der Leistungen garantiert der Berater?
  • Gelten die Garantien hinsichtlich der Rechtmäßigkeit für die Liefergegenstände allgemein oder nur für die in diesem Dokument gestatteten Verwendungen?
  • Erstreckt sich diese Garantie auch auf andere gesetzliche Rechte als geistige Eigentumsrechte?
  • Soll eine Rechtskonformitätsgarantie enthalten sein?
  • Welche (falls vorhanden) gerichtlichen Beschränkungen und Beschränkungen des geltenden Rechts sollten für diese Garantien gelten?

Klausel 6: Lizenz

Optionales Element.
Ziffer 6.1

  • Welche Art von Lizenz gewährt der Berater dem Kunden?
  • Was genau darf der Auftraggeber mit den Liefergegenständen machen?
  • Müssen aus der Lizenz irgendwelche Rechte an den Liefergegenständen herausgelöst werden (z. B. Rechte an Materialien Dritter)?
  • Wird die Lizenz im Hinblick auf die Zwecke, für die die Liefergegenstände verwendet werden dürfen, eingeschränkt?
  • Welche Rechte und Elemente der Leistungen sollten aus der Lizenz ausgegliedert werden?
  • Für welche Zwecke dürfen die Ergebnisse genutzt werden?

Artikel 7: Gebühren
Ziffer 7.2

  • Sind die angegebenen Beträge inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer?

Artikel 8: Zahlungen
Ziffer 8.1

  • Wann müssen Rechnungen ausgestellt werden?

Ziffer 8.2

  • Welche Zahlungsfrist gilt für Rechnungen?
  • Wann beginnt die Zahlungsfrist einer Rechnung zu laufen?

Ziffer 8.3

Optionales Element.

  • Mit welchen Methoden sollen die Zahlungen erfolgen?

Ziffer 8.4

Optionales Element.

  • Welcher vertraglich vereinbarte Zinssatz sollte bei Zahlungsverzug gelten?
  • Gesetz über die verspätete Zahlung von Handelsschulden (Zinsen) von 1998 - https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1998/20

Artikel 9: Garantien

Optionales Element.

Klausel 9.1

Optionales Element.

  • Welche allgemeinen Garantien gibt der Berater dem Kunden?

Ziffer 9.2

Optionales Element.

Artikel 10: Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse

Vertragliche Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse werden gesetzlich geregelt und kontrolliert, und die Gerichte können entscheiden, dass bestimmte Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in Verträgen nicht durchsetzbar sind. Die Gerichte werden wahrscheinlich insbesondere dann eingreifen, wenn sich eine Partei auf eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluss in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen möchte, manchmal aber auch, wenn eine Klausel individuell ausgehandelt wurde. Die Gerichte werden wahrscheinlich eher entscheiden, dass haftungsausschließende Bestimmungen nicht durchsetzbar sind als solche, die die Haftung lediglich beschränken. Wenn das Risiko besteht, dass eine bestimmte Haftungsbeschränkung oder ein bestimmter Haftungsausschluss von den Gerichten als nicht durchsetzbar befunden wird, sollte diese Bestimmung als unabhängige Klausel formuliert und getrennt von den anderen Bestimmungen nummeriert werden. Die Chancen, dass eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss als durchsetzbar befunden wird, können steigen, wenn die Partei, die sich darauf berufen möchte, die andere Partei vor Vertragsabschluss ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hat.

Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in britischen Verträgen werden in erster Linie durch den Unfair Contract Terms Act 1977 („UCTA“) geregelt. Durch den UCTA geregelte Verträge können die Haftung einer Partei für Todesfälle oder Personenschäden infolge von Fahrlässigkeit nicht ausschließen oder einschränken (Abschnitt 2(1), UCTA). Sofern die betreffende Klausel nicht die Anforderungen der Angemessenheit erfüllt, können solche Verträge die Haftung nicht ausschließen oder einschränken: (i) für Fahrlässigkeit (darunter fällt die Verletzung einer ausdrücklichen oder stillschweigenden vertraglichen Verpflichtung, angemessene Sorgfalt walten zu lassen oder angemessene Fähigkeiten anzuwenden) (Abschnitt 2(2), UCTA); oder (ii) für falsche Angaben (Abschnitt 3, Misrepresentation Act 1967).

Darüber hinaus gilt: Wenn ein Vertrag durch das UCTA geregelt ist und eine der Parteien auf der Grundlage der schriftlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei handelt, kann die andere Partei, sofern die betreffende Vertragsbedingung den Anforderungen der Angemessenheit genügt, nicht: (i) ihre Haftung bei Vertragsverletzung ausschließen oder beschränken; oder (ii) behaupten, Anspruch auf eine vertragliche Leistung zu haben, die wesentlich von derjenigen abweicht, die vernünftigerweise von ihr erwartet wurde; oder (iii) behaupten, Anspruch darauf zu haben, hinsichtlich ihrer gesamten oder eines Teils ihrer vertraglichen Verpflichtung überhaupt keine vertragliche Leistung zu erbringen (siehe Abschnitt 3, UCTA).

Das UCTA enthält verschiedene andere Beschränkungen, insbesondere bei Verträgen über den Verkauf von Waren und bei Verträgen, bei denen der Besitz oder das Eigentum an Waren übergeht.

Für Haftungsbeschränkungen in Verträgen mit Verbrauchern gelten etwas andere Regeln, und diese Bestimmungen sollten im Zusammenhang mit solchen Verträgen nicht angewendet werden.

Diese Hinweise geben einen sehr unvollständigen und grundlegenden Überblick über ein komplexes Thema. Sie sollten daher rechtlichen Rat einholen, wenn Sie sich auf eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluss berufen möchten.

Klausel 10.1

Löschen Sie diese Bestimmung nicht (außer auf Rechtsberatung). Ohne diese Bestimmung ist es wahrscheinlicher, dass die spezifischen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse im Dokument nicht durchsetzbar sind.

Klausel 10.3

Optionales Element.

  • Welche der Parteien ist Nutznießer dieser Haftungsbeschränkung?

Ziffer 10.4

Optionales Element.

  • Welche der Parteien ist Nutznießer dieser Haftungsbeschränkung?

Klausel 10.5

Optionales Element.

  • Welche der Parteien ist Nutznießer dieser Haftungsbeschränkung?

Ziffer 10.6

Optionales Element.

  • Welche der Parteien ist Nutznießer dieser Haftungsbeschränkung?

Ziffer 10.7

Optionales Element.

  • Welche der Parteien ist Nutznießer dieser Haftungsbeschränkung?

Ziffer 10.8

Optionales Element.

  • Welche der Parteien ist Nutznießer dieser Haftungsbeschränkung?

Klausel 11: Kündigung

Klausel 11.1

  • Welche Kündigungsfrist gilt für eine Kündigung ohne Angabe von Gründen durch eine der Parteien?

Klausel 11.3

Abhängig vom Status der Parteien, den Umständen der Kündigung und dem anwendbaren Recht können einige der hier dargelegten Kündigungsrechte nicht durchsetzbar sein.

  • Entsteht bei der Liquidation einer Partei im Rahmen einer solventen Unternehmenssanierung ein Kündigungsrecht der anderen Partei?
  • Wird oder könnte eine Partei des Dokuments eine Einzelperson und nicht eine juristische Person sein?

Klausel 13: Beraterstatus

Optionales Element.

Klausel 13.2

Optionales Element.

Artikel 14: Unterauftragsvergabe

Optionales Element.

Klausel 14.1

  • Darf der Kunde seine Zustimmung zur Untervergabe nur verweigern, wenn dies angemessen ist?

Klausel 14.1

  • Ist der Berater verpflichtet, den Kunden über etwaige Subunternehmervereinbarungen zu informieren?

Artikel 15: Allgemeines

Klausel 15.1

Optionales Element.

Klausel 15.2

Optionales Element.

Klausel 15.3

Optionales Element.

Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise eine Partei in einem Telefonat zu Unrecht behauptet, eine Vertragsbedingung sei geändert worden.

Klausel 15.4

Optionales Element.

Klausel 15.5

Optionales Element.

Mit dieser Bestimmung sollen sämtliche Rechte ausgeschlossen werden, die Dritten gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 zustehen.

Ziffer 15.6

Optionales Element.

Klausel 15.7

Diese Vorlage wurde für den englischen Rechtskontext erstellt. Wenn Sie das geltende Recht ändern möchten, sollten Sie das Dokument von jemandem überprüfen lassen, der sich mit dem Recht der betreffenden Gerichtsbarkeit auskennt.

  • Welches Recht ist für das Dokument maßgebend?

Klausel 15.8

Optionales Element.

Aus praktischen Gründen ist es sinnvoll, dass Gerichte mit Fachwissen im jeweiligen Recht das Recht haben, Streitigkeiten zu entscheiden. Wenn sich eine der Parteien außerhalb Englands (oder zumindest des Vereinigten Königreichs) befindet, möchten Sie möglicherweise den Gerichten ihres Heimatlandes das Recht einräumen, Streitigkeiten zu entscheiden, da dies unter Umständen die Durchsetzung erleichtern könnte.

  • Die Gerichte welcher Gerichtsbarkeit sind ausschließlich befugt, über Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Dokument zu entscheiden (vorbehaltlich des geltenden Rechts)?

AUSFÜHRUNG

Unterabschnitt: Vertragserfüllung durch die erste Partei (Einzelperson, Unternehmen oder Personengesellschaft).

  • Wird der Vertrag von der (erstparteilichen) vertragsschließenden Einzelperson oder einer Person im Namen der (erstparteilichen) vertragsschließenden Einheit unterzeichnet?
  • Wie lautet der vollständige Name des Erstunterzeichners?
  • An welchem ​​Datum unterzeichnet die erste Partei den Vertrag?
  • Fügen Sie den vollständigen Namen der Person hinzu, die das Dokument im Namen der ersten Partei unterzeichnen wird.
  • An welchem ​​Datum wird der Vertrag im Namen der ersten Partei unterzeichnet?

Unterabschnitt: Vertragserfüllung durch eine zweite Partei (Einzelperson, Unternehmen oder Personengesellschaft)

  • Wird der Vertrag von der (zweiten) vertragsschließenden Einzelperson oder von einer Person im Namen der (zweiten) vertragsschließenden Einheit unterzeichnet?
  • Wie lautet der vollständige Name des zweiten Unterzeichners?
  • An welchem ​​Datum unterzeichnet die zweite Partei den Vertrag?
  • Fügen Sie den vollständigen Namen der Person hinzu, die das Dokument im Namen der zweiten Partei unterzeichnen wird.
  • An welchem ​​Datum wird der Vertrag im Namen der zweiten Partei unterzeichnet?